Funk ist Pflicht!

Am 21.12.2018 wurde im Amtsblatt der EU die EED-Novellierung verkündet. Damit müssen die EU-Mitgliedsstaaten nun die Regelungen der Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Daran wird derzeit bereits mit Hochdruck gearbeitet und wird wahrscheinlich in Form einer überarbeiteten Heizkostenverordnung (HeizkostenV) voraussichtlich in 2020 realisiert werden. Der in der EED vorgegebene Zeitplan sieht für die Umsetzung folgende Schritte* vor:

  • ab 25.10.2020 - Bei Neuausrüstungen, Modernisierung oder komplettem Gerätetausch (Eichaustausch) ist nur noch die Installation von fernablesbaren Mess- und Erfassungsgeräten zulässig!
  • ab 01.01.2022 - Der Gebäudeeigentümer hat den Nutzern fernablesbarer Ausstattungen monatlich eine unterjährige Verbrauchsinformation zur Verfügung zu stellen!
  • ab 01.01.2027 - Bis zu diesem Datum muss der Gebäudeeigentümer auf fernablesbare Mess- und Erfassungsgeräte um- bzw. nachrüsten.

*Stand 01.04.2019

Bereits heute können wir Ihnen eine zukunftssichere und komfortable Funktechnik anbieten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zur EED-Richtlinie und deren Bedeutung bzw. Auswirkung auf Ihre Liegenschaft gerne zur Verfügung.