Rauchwarnmelder

Warum Rauchmelder?
Jeden Monat sterben in Deutschland immer noch rund 30 Menschen durch Brände, die meisten von ihnen an einer Rauchvergiftung. Tödlich ist bei einem Brand also in der Regel nicht das Feuer, sondern der Brandrauch. Bereits eine Lungenfüllung mit Brandrauch kann irreversible körperliche Schäden verursachen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Schon drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken. Daher ist ein Rauchwarnmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen zeitlichen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Was sind Rauchwarnmelder?
Rauchwarnmelder haben eine Sirene und ggf. zusätzliche Signalgeräte eingebaut. Die harmonisierte Europäische Norm EN 14604, in Deutschland beispielsweise als DIN-Norm DIN EN 14604 veröffentlicht, legt Anforderungen, Prüfverfahren und Montagetechniken für Rauchwarnmelder fest. Gemäß dieser Produktnorm müssen Rauchwarnmelder einige Mindestleistungsmerkmale vorweisen. Zusätzlich dürfen in der EU nur Rauchwarnmelder verkauft werden, die das Symbol für die CE-Kennzeichnung sowie die Nummer der EU-Konformitätserklärung angegeben.

Vernetzung mehrerer Melder
Rauchwarnmelder können miteinander über Funk oder Kabel vernetzt werden. Der Vorteil besteht im Brandfall darin, dass auch alarmiert wird, wenn der betroffene Raum in einer anderen Etage liegt und der Alarmton eines nicht vernetzten Melders nicht zu hören wäre. So kann ein Brand im Dachgeschoss auch im Erdgeschoss signalisiert und bemerkt werden. Die Norm lässt Rauchwarnmelder nicht für den Einsatz als Brandmelder an einer Brandmeldeanlage (BMA) zu. Im Gegensatz zu Brandmeldern, die über Brandmeldeanlagen Brandausbrüche an die Feuerwehr melden sollen, haben die Heimrauchmelder die vorrangige Aufgabe, Personen, die sich in Räumen aufhalten, vor etwaigen Bränden zu warnen. Besonders schlafende Personen sind gefährdet, einen Brand nicht im Anfangsstadium zu bemerken, und können dadurch leicht zu Schaden kommen. Die Rauchwarnmelder dienen daher eher dem Personen- als dem Sachschutz.

In allen Bundesländern vorgeschrieben
In Deutschland sind für Wohnungen die Orte der Platzierung der Rauchwarnmelder in den Landesbauordnungen der Bundesländer auf Basis der Anwendungsnorm DIN 14676 geregelt. Zum einen sind es Flure sofern es sich um einen Fluchtweg handelt. Ansonsten sind Schlaf- und Kinderzimmer vorgeschriebene Räume, da hauptsächlich nachts die Gefahr besteht, einen Brand im Schlaf nicht rechtzeitig zu bemerken. In mehrgeschossigen Gebäuden sollte in jedem Geschoss mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein. Küche und Bad können ausgenommen werden, da Wasserdämpfe zu Falschalarmen führen. Hier können aber Wärmemelder (Thermomelder) eine optimale Absicherung schaffen. Diese lösen allerdings im Vergleich zu Rauchwarnmeldern im Brandverlauf sehr spät aus. Für Schwelbrände mit sehr geringer Hitzeentwicklung sind sie daher ungeeignet. Kohlenmonoxidmelder (CO-Melder) warnen hingegen bei zu hohen CO-Kozentrationen, die beim Verbrennungsprozess von fossilien Brennstoffen wie Gas, Öl, Holz, Holzkohle oder Benzin entstehen.

Batterieversorgung
Alle unsere Rauchwarnmelder sind mit einer Lithiumbatterie ausgestattet, die eine Lebensdauer von 10 Jahren aufweist. Melder mit Wechselbatterien haben sich aus unserer Sicht nicht bewährt.

Funkausstattung
Der von uns angebotene Funk-Rauchwarnmelder "Ei6500-OMS" kann in ein vorhandenes Funksystem eingebunden werden und ist gemäß der novellierten DIN 14676 ferninspizierbar. 

Weitere Gerätearten
Neben den normalen Rauchwarnmeldern, die in der Regel nicht das Feuer, sondern nur den Brandrauch erkennen, gibt es auch

  • Hitzewarnmelder
  • Kohlenmonoxidmelder