Bereits zum 01.11.2011 ist die novellierte Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Für alle Eigentümer und Verwalter gelten damit neue Pflichten, die dem Gesundheitsschutz der Bewohner verbessern sollen. Im Rahmen dieser erweiterten Verordnung gilt daher:
Im Rahmen unseres breiten Dienstleistungsangebotes bieten wir
Ihnen die Probenahme, Untersuchung und Analyse im Rahmen eines
Betreuungsauftrages an – denn die Entnahme der Wasserproben darf nur von
dafür ausgebildeten Mitarbeitern mit Sachkundenachweis durchgeführt
werden. Unsere Mitarbeiter wurden entsprechend ausgebildet und sind in
das Akkreditierungssystem der für die Trinkwasseruntersuchung zertifizierten
Labore eingebunden.
Um die Proben entnehmen zu können, müssen
entsprechende Entnahmestellen an den Boiler- und ggf. Zirkulationsleitungen
eingebaut werden. Diese Arbeiten werden von Fachbetrieben des Sanitärhandwerks
angeboten und durchgeführt. Betriebe mit Sachkunde nach VDI 6023
(Trinkwasserhygiene) sind besonders geeignet.
Optionalen bieten wir auch eine Prüfung des Bleigehalts an. Diese Prüfung unterstützt Sie bei Ihrer Informationspflicht ab 2013. Anhand einer solchen Analyse kann beurteilt werden, ob bleihaltige Werkstoffe in dem Leitungssystem verwendet wurden. Eine solche Prüfung empfehlen wir insbesondere bei Gebäuden mit alten oder sehr alten Rohrleitungen.
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen in einer kleinen Broschüre zusammengestellt.