Gewerbeabrechnung (Ust.-Ausweis)

Wenn ein umsatzsteuerpflichtiger Mietvertrag (Nettomietvertrag) abgeschlossen wurde, sind auch die Heiz- und Betriebs-/Hausnebenkosten (Nebenleistung) umsatzsteuerpflichtig abzurechnen, da der Vermieter dann für die Umsatzsteuer gemäß §9 UStG „optiert“. In diesem Fall werden die abzurechnenden Kosten mit den Netto-Beträgen umgelegt und der Saldo des gewerblichen Mieters dann mit dem zum Stichtag (Ende der Abrechnungsperiode) gültigen Regel-Umsatzsteuersatz (i.d.R. 19%) beaufschlagt. 

Selbstverständlich bieten wir Ihnen auf Wunsch auch diesen Service für Ihre Abrechnung ggü. gewerblichen Mietern und Eigentümern an.