Wasser-/Wärmezähler
Welche Messgeräte müssen geeicht sein?
Warmwasserzähler und Wärmezähler müssen alle fünf Jahre und Kaltwasserzähler alle sechs Jahre geeicht werden. Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip und elektronische Heizkostenverteiler gehören zu den "nicht eichpflichtigen Messhilfsverfahren" und unterliegen keiner Eichpflicht. Für die Einhaltung der Eichpflicht ist der Besitzer der Messgeräte verantwortlich, also der Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer. Die Jahreszahl auf der Plombe bzw. Klebemarke zeigt das Jahr der letzten Eichung, bei manchem Hersteller auch den Ablauf der Eichung. Bei Messgeräten, die nach den Vorschriften der europäischen Messgeräterichtlinie in Verkehr gebracht werden, ersetzt ein CE M Zeichen die nationale Eichmarke. Das "M" steht dabei für Metrologie. Auch für diese Messgeräte gelten ohne Einschränkung die nationalen Eichgültigkeitsdauern.
Wie kann Warmwasser gemessen werden?
Ein Warmwasserverbrauch muss nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung gemessen werden. Zulässig und geeignet sind dafür nur geeichte Warmwasserzähler. Gelegentlich noch vorhandene Warmwasserkostenverteiler sind ein Messsystem aus den 1970er-Jahren. Bis Ende des Jahres 2013 läuft die Einsatzfrist von Warmwasserkostenverteilern aus.
Was sind Wärmezähler?
Wärmezähler sind Erfassungsgeräte für Wärmeenergie, die den Verbrauch in physikalischen Einheiten messen. Die Anzeige erfolgt in Kilowattstunden (kWh) bzw. Megawattstunden (MWh). Wärmezähler gehören zu den eichpflichtigen Messgeräten und müssen im Abstand von fünf Jahren ausgetauscht bzw. nachgeeicht werden. Zur Verbrauchsberechnung werden Temperaturfühler im Vor- und Rücklauf des Heizkreises zusammen mit einem Volumenmessgerät eingesetzt.
Kann man auf Messgeräte verzichten und einzelne Werte durch Differenzmessungen ermitteln?
Eine Differenzmessung bei Wasserzählern ist unzulässig. (Amtsgericht Hannover, 23.01.2004, Az. 553 C 17316/02) Auch der BGH hat 2008 bestätigt, dass jede Nutzergruppe über einen eigenen Wärmezähler verfügen muss. Die Erfassung durch Messgeräte erfolgt mit Toleranzen innerhalb der technischen Normen. Diese Toleranzen gehen bei Differenzberechnungen zu Lasten des Bewohners, der die Differenz tragen soll. Das führt zu Ungerechtigkeiten bei der Verbrauchsabrechnung.
Warum gibt es Messdifferenzen zwischen Haupt- und Unterzählern?
So erstrebenswert absolute Genauigkeit auch ist, so wenig ist sie mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand tatsächlich erreichbar. Vor allem bei Wasser- und Wärmezählern sind Messdifferenzen zwischen dem Ergebnis eines Hauptzählers und der Summe aller Wohnungszähler nicht vermeidbar. Weil diese Messdifferenzen aber in allen Wohnungen auftreten, ergibt sich aufgrund der relativen Kostenverteilung im Ergebnis kein Nachteil für den Einzelnen. Die Wasserdifferenz kann, sofern sie nicht mehr als 20% beträgt, im Verhältnis der festgestellten Verbräuche der Wohnung umgelegt werden. (Landgericht Braunschweig und Amtsgericht Salzgitter, 06.12.1994, Az. 12a C 137/93)
Wie und in welchen Fällen wird ein Verbrauch geschätzt?
Nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung ist der Verbrauch zu schätzen, wenn eine Ablesung nicht möglich war oder wenn Messgeräte defekt waren. Nach zwei vergeblichen Ableseversuchen ist eine Einschätzung des Verbrauchs zulässig, die entweder nach vergleichbaren Räumen oder dem prozentualen Vorjahresanteil erfolgt.